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Yogaurlaub – eine besondere Art des Urlaubs

Veröffentlicht am 15.08.2016, 14:49 Uhr von

Yogaurlaub ist ein Begriff, der sprachlich gesehen natürlich auch etwas mit der historischen Bedeutung des Wortes “Urlaub” zu tun hat. Was also bedeutet das Wort “Urlaub”?

Wikipedia beschreibt “Urlaub” als die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter, Soldat oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fern bleiben kann, obwohl nach Tages- und Wochenzeiten eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären.

Das ist eine wunderbar bürokratische Definition des Wortes “Urlaub”. Das Wort “Urlaub” hat also eine Art juristische Bedeutung. Menschen in der Rolle als Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten brauchen für den Urlaub eine Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherren. Der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr, wird auch während des Urlaubs den gesetzlichen Grundlagen entsprechend Bezüge gewähren – also z.B. auch einen Lohn für bzw. während der Zeit des Urlaubs zahlen. In manchen Fällen kann es auch Wegfall der Bezüge geben, da man manchmal auch unbezahlten Urlaub nehmen kann.  Weiterlesen …