Dein Bildungsurlaub bei Yoga Vidya – 5 Tage, die dein Leben verändern

Fünf Tage Bildungsurlaub stehen dem Arbeitnehmer pro Jahr zu – zusätzlich zum Urlaub (bzw. zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre). Viele Arbeitnehmer kennen diesen Rechtsanspruch nicht oder nehmen ihn nicht wahr. Das ist schade.
Ich möchte dich daher ermutigen, dein Recht auf fünf Tage bezahlte Freistellung zur Weiterbildung einzufordern. Der folgende Text möchte dich informieren, was du für deine „Bildungs-Auszeit“ bei Yoga Vidya tun musst.
Ein Beitrag von Hanna
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Ein Recht auf Bildungsurlaub haben alle Arbeitnehmer, die in einem Bundesland arbeiten, in dem es ein Bildungsurlaubsgesetz gibt – dies ist in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen der Fall. Bildungsurlaub beantragen können Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, die in Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten arbeiten und seit mindestens sechs Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis sind.Bildungsurlaub ist allerdings Ländersache. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Regelungen je nach Bundesland variieren können.
Bis wann musst du einen Antrag stellen?
In den meisten Ländern muss der (formlose) Antrag mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich zusammen mit dem Anerkennungsbescheid der Weiterbildung beim Arbeitgeber eingehen. Der Arbeitgeber muss innerhalb von drei Wochen nach der Mitteilung schriftlich über den Antrag entscheiden. Wenn der Arbeitgeber in dieser Zeit nicht abgelehnt hat, gilt der Antrag als genehmigt.
Wer zahlt?
Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer (Gebühren der Weiterbildung) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). Arbeitnehmer können sich aber informieren, ob etwa eine Bildungsprämie oder Förderprogramme der Bundesländer für sie infrage kommen (foerderungen@yoga-vidya.de).
Darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?
Nur dann, wenn zwingende betriebliche Grunde gegen das Fernbleiben eines Mitarbeiters sprechen oder wenn der Zeitraum mit den Urlaubsanträgen anderer Arbeitnehmer kollidiert.

Darf der Arbeitgeber die gewünschte Weiterbildung ablehnen?
Unter Umständen schon. So kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass eine berufliche Weiterbildung einen Mindestnutzen für den Arbeitgeber haben muss. Allerdings liegt ein Schwerpunkt des Bildungsurlaubs auch auf der (gesellschafts-) politischen und kulturellen Bildung, die in erster Linie der Persönlichkeitsentwicklung des Arbeitnehmers dient. Ein Mindestnutzen für den Arbeitgeber ist in diesem Falle nicht zwingend notwendig.
Welche Yoga Vidya Aus-und Weiterbildungen sind anerkannt?
In den meisten Bundesländern ist die Anerkennung einer Weiterbildung durch das jeweilige Ministerium entscheidend, hier muss jede Ausbildung einzeln bei den zuständigen Ministerien beantragt werden, weshalb die uns vorliegenden Anerkennungen von Bundesland zu Bundesland stark variieren.
Die Bedingungen dafür regelt jedes Land selbst. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und im Saarland gibt es eine Besonderheit. Dort ermöglicht unsere Kooperation mit der Akademie der Kulturen, dass wir fast alle Yoga Vidya Aus- und Weiterbildungen (> 4 Tage) als Bildungsurlaub anbieten können.
Unsere Hauptausbildungen haben jedoch in fast allen Bundesländern eine Anerkennung. Dazu gehören:
Bitte schreib mir, wenn du wissen möchtest, ob mir für deine gewünschte Weiterbildung eine Anerkennung aus deinem Bundesland vorliegt, du einen Anerkennungsbescheid benötigst oder weitere Fragen hast: bildungsurlaub@yoga-vidya.de
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Muss denn ein Bildungsurlaub immer eine Weiterbildung sein? Ich kenne es anders. Dass es eben nichts unmittelbar mit einem Beruf zu tun haben muss. Es könnte doch eigentlich auch ein Achtsamkeitsseminar sein. Das bringt dem Abeitnehmer doch auch viel. Schade, denn ich hätte gern eben so ein Seminar bei Yoga Vidya als Bildungsurlaub gemacht.
Liebe Andrea,
vielen Dank für Dein Interesse an einem Bildungsurlaub bei Yoga Vidya. Von einigen Bundesländern sind eine Hand voll Seminare als Bildungsurlaub anerkannt. Zu 90% sind es jedoch Aus- und Weiterbildungen. Stell uns gerne Deine individuelle Anfrage per Telefon (05234-87 2203) oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage: https://www.yoga-vidya.de/ausbildung-weiterbildung/bildungsurlaub/
Sonnige Grüße
Janine
Leider ist die Genehmigung durch den Arbeitgeber für einen Bildungsurlaub, der “fachfremd” zur eigenen Tätigkeit ist, nicht immer so einfach zu bekommen. In NRW darf der Arbeitgeber das ablehnen. (Andere Bundesländer kann ich nicht beurteilen.) Es lohnt sich also, frühzeitig bei der Personalabteilung nachzufragen. Ich habe als Betriebsrat leider Ablehnungen gehört, die nicht so leicht nachvollziehbar waren. Leider ist es so, dass der Arbeitgeber das nach “billigem Ermessen” entscheiden darf. Man hat zwar ein Klagerecht – aber wer will deswegen zum Arbeitsgericht gehen? Wenn es in Eurem Berieb einen Betriebsrat gibt, dann fragt besser dort nach.
Om Shanti.