2G+ Yogastunden in Bad Meinberg – Ganz frei praktizieren

2G+ Yogastunden in Bad Meinberg aufgrund der verschärften FFP2-Maskenpflicht

Nachdem die Maskenpflicht bei Yoga Vidya Bad Meinberg nun zuletzt verschärft wurde, bieten wir unseren Gästen ganz neue 2G+ Yogastunden an. Liegt ein aktueller Schnelltest vor, kannst du wie gewohnt ohne Maske praktizieren. Bist du geboostert, frisch geimpft oder frisch genesen, entfällt diese Testpflicht.

Verschärfung der Maskenpflicht

Um Silvester herum wurden wir gemäß der Novelle der Corona Schutzverordnung vom 28.12.2021 angehalten, eine verschärfte FFP2-Maskenpflicht durchzusetzen. Das bedeutet konkret für Yogastunden: Egal ob der schweißtreibende Sonnengruß, Kopfstand oder Tiefernentspannung, die Maske gehört dazu. Ausgenommen von dieser Regelung war bis zuletzt nur die Pranayama Einheit.

Muss ich jetzt eine Maske in den Yogastunden tragen?

Jein. Bisher verliefen die Yogastunden unter 3G Bedingungen. Als Gast hast du aber die Auswahl zwischen 3G Yogastunden und 2G+Yogastunden. Da bis auf Weiteres alle unsere Gäste in Bad Meinberg unter der 2G+ Regelungen anreisen, profitieren ausnahmslos alle Gäste davon.

Wieso 2G+ Yogastunden?

Dieses neue Yogastunden Konzept ist speziell für geimpfte und genesene Gäste und Bewohner des Ashrams. Daneben wird ein tagesaktueller Corona Schnelltest benötigt.

Muss ich jetzt für die 2G + Yogastunden ganz viele Schnelltests einpacken?

Nein. Neuanreisende können ihren mitgebrachten Schnelltest beim Yogalehrer vorzeigen. Wer keinen gültigen Schnelltest mehr hat, kann VOR der Yogastunde im jeweiligen Raum noch einen Test unter Anleitung des Yogalehrers machen. Dazu bitte etwas früher da sein. So kannst du theoretisch deinen ganzen Aufenthalt über an den maskenfreien Yogastunden teilnehmen.

Wann bin ich von der Testpflicht befreit?

Je nach Gesundheitsstatus sind bestimmte Gruppen von der Testpflicht befreit. Diese Bestimmung wurde zuletzt mit der neuen Coronaschutzverordnung vom 16.01.2022 erweitert. Von der Testpflicht befreien die folgenden Kriterien:

  • Vollständig geimpft und geboostert
  • Kürzlich vollständig geimpft. Dabei ist die 2. Impfung mind. 2 Wochen, aber nicht mehr als 90 Tage her.
  • Kürzlich vollständig genesen. Dabei liegt deine Erkrankung (pos. PCR-Test) mehr als 27 Tage zurück, aber weniger als 90 Tage

Habe einfach wie gewohnt deine Impfnachweise dabei und zeige sie beim Yogalehrer vor.


Wir freuen uns sehr darüber, wenn sich die Auflagen wieder lockern, informieren Euch zeitnah & versuchen bis dahin alles, um Euch ein tolles, intensives und schönes Yoga- und Meditationserleben zu ermöglichen! Damit du keine Novelle über unsere Corona Schutzmaßnahmen verpasst, speichere dir gerne diesen Link.

Informiert bleiben – 2G + Yogastunden und andere Novellen

Etwaige Unsicherheiten bezüglich der momentanen Lage sind selbstverständlich. Wie gehen die anderen Yoga Vidya Ashrams mit dem Coronavirus um? Auf unserer “Corona Aktuell” Website findest du dazu alle relevanten Informationen zu den derzeitigen Anreisebdingungen sowie zusätzlich eine ausführliche Darstellung unseres Hygienekonzepts vor Ort:

Unser vielfältiges Live-Online Angebot, macht es dir ab jetzt möglich, Yoga- & Meditationsstunden, Aus- und Weiterbildungen, Intensivwochen oder Workshops gemeinsam mit anderen direkt und bequem von Zuhause aus zu besuchen. Du sparst dir Kosten für Anfahrt und Übernachtung und schonst damit sogar die Umwelt. Durch den direkten Kontakt zum Seminarleiter und der Gruppe bist du in bester Gesellschaft dir neues Wissen anzueignen und wirst kompetent auf deinem spirituellen Weg begleitet:

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4 Kommentare zu “2G+ Yogastunden in Bad Meinberg – Ganz frei praktizieren

  1. Ich vermisse die aktuellsten Regeln Stand März 2022, dies ist wichtig für Aufenthaltsbuchungen. Danke Paola

    • Stand 08.03.22: Bisher gilt nach wie vor 2G+ für die Anreise von Gästen. Eine Novelle dazu wurde noch nicht abgeklärt.

  2. Timo Müller

    Eine kurze Frage:
    Laut “ https://www.land.nrw/corona “ Sind frisch genesen von der Testpflicht befreit.

    „Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für Personen … oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind“

    Steht auch so in der Coronaschutzverordnung Vom 11. Januar 2022 In der ab dem 16. Januar 2022 gültigen Fassung :

    „2. genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.“

    Laut diesen Blog Eintrag und https://www.yoga-vidya.de/service/corona-aktuell/ gilt das nicht bei euch?

    • Hallo lieber Timo,
      doch das gilt auch bei uns. Der Artikel wurde zuletzt aktualisiert und die Website wird folgen 🙂

      Liebe Grüße
      Lisa

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